Auf einem neutralen Tisch liegen ein Auktionshammer, ein Schlüsselbund, eine Armbanduhr oder ein Schmuckstück sowie geordnete Unterlagen. Im unscharfen Hintergrund ist eine sachliche Innenraumszene zu erkennen.
Test

Bewacher, Versteigerer und Pfandleiher

Bewacher, Versteigerer und Pfandleiher übernehmen unterschiedliche, aber rechtlich klar geregelte Aufgaben im Wirtschafts- und Alltagsleben. Ihre Tätigkeiten erfordern Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und die Einhaltung besonderer gesetzlicher Vorgaben.

Bewacherinnen und Bewacher:

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Versteigerinnen und Versteigerer:

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Recht versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zu den beweglichen Sachen im Sinne der Vorschrift gehören auch Früchte auf dem Halm und Holz auf dem Stamm.

Pfandleiherinnen und Pfandleiher:

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Ihre Ansprechpersonen: